Zu unserem täglichen Beratungs- und Vertretungsbereich gehören:

Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung, Fragen zu Sachverständigengutachten, Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Standkosten etc. Vertretung in Bußgeldangelegenheiten, Fragen zu Eintragung, Tilgung im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) und zum Punkteabbau.

Bei unverschuldetem Verkehrsunfall steht Ihnen ein Anspruch auf Ersatz aller unfallbedingt eingetretenen Schäden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu.

Wir führen für Sie die Unfallabwicklung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch. Wir kooperieren auf Ihren Wunsch hin auch mit Ihrer Reparaturwerkstatt oder der Autovermietung, um Fragen im Vorfeld abzuklären. Im Zweifel wenden Sie sich an uns. Wir machen Ihnen den Ablauf der Unfallabwicklung transparent und stellen Ihnen ein gesondertes Informationsblatt für die Abwicklung von Verkehrsunfällen zur Verfügung, auch in türkischer oder russischer Sprache.

Sie können den Abschleppunternehmer selbst wählen und müssen sich nicht an eine bestimmte Firma verweisen lassen.

Bei einem Sachschaden von mehr als 1000,00 EUR brutto sollte immer ein neutraler Sachverständiger Ihrer Wahl hinzugezogen werden. Dieser gewährleistet, dass auch versteckte Schäden erkannt werden. Er stellt im Reparaturfalle die angefallenen Reparaturkosten und die Wertminderung fest.

Er stellt bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert und den Restwert, Umbaukosten usw. fest. Wählen Sie immer einen freien Sachverständigen aus und lassen Sie sich nicht auf Sachverständige der Versicherung verweisen! Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch können wir Ihnen auch einen Sachverständigen empfehlen.

Die Wahl der Werkstatt obliegt dem Geschädigten. Er darf die Werkstatt seines Vertrauens beauftragen und muss sich nicht an Empfehlungswerkstätten der gegnerischen Versicherung verweisen lassen.

Bei entsprechendem Fahrbedarf haben Sie auch Anspruch auf einen Mietwagen für die erforderliche Reparaturdauer oder bis Sie ein Ersatzfahrzeug angeschafft haben.

Sie sollten nie selbst bzw. direkt mit der gegnerischen Versicherung abrechnen, sondern Sie haben bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht auf kostenlose Beauftragung eines Rechtsanwalts! Bei unverschuldetem Verkehrsunfall muss die gegnerische Versicherung auch die Anwaltskosten übernehmen. Der Rechtsanwalt klärt für Sie die Haftung, informiert Sie über Art und Umfang Ihrer Ansprüche und setzt diese für Sie bei der Versicherung des Unfallverursachers durch.

Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsrechten (Mängel am Fahrzeug, siehe auch Allg. Zivilrecht)

Zur Unfallabwicklung benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

Unfalldatum

Unfalluhrzeit

Unfallort und -straße

Name und Anschrift des Unfallgegners

Fahrzeughalter

Name und Anschrift des Unfallgegners

Fahrer

Fahrzeugtyp des gegnerischen Fahrzeugs

Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges

Name, Anschrift und Telefonnummer der Zeugen

Polizeidienststelle

falls von der Polizei aufgenommen, ggf. Name des aufnehmenden Polizeibeamten und Aktenzeichen.

Schilderung des Unfallhergangs

Falls vorhanden

Name, Adresse der gegnerischen Haftpflichtversicherung, Versicherungsnummer

Bei einem Unfall sollten Sie sich folgendermaßen verhalten:

1. Unfallstelle absichern!

  • Warnblinklicht einschalten
  • Warndreieck aufstellen
  • Verletzte aus der Gefahrenzone bringen
  • Erste Hilfe einleiten

2. Rettung alarmieren! (soweit erforderlich)

  • Feuerwehr 112
  • Krankenwagen 112

3. Polizei alarmieren! (Notruf 110)

  • bei größeren Schäden
  • bei Alkoholisierung des Unfallverursachers
  • bei Unfallflucht
  • bei Personenschäden

4. Daten aufschreiben!

  • Amtliches Kennzeichen des unfallverursachenden Fahrzeugs notieren
  • Name, Adresse, Telefonnummer von Zeugen

5. Kein schriftliches Schuldanerkenntnis abgeben.