Zu unserem täglichen Beratungs- und Vertretungsbereich gehören:

  • Vorsorge- und Betreuungsvollmacht/ gerichtliche Betreuung
  • Patientenverfügung
  • Erbrechtliche Beratung (Nachlassgestaltung)
  • Unterhaltsregress seitens des Sozialhilfeträgers gegenüber den Angehörigen bei Pflegebedürftigkeit (besonders Heimkosten)
  • Gestaltung von Vermögensübertragung vor Pflegebedürftigkeit und Heim

Je nach Beratungsbedarf benötigen wir von Ihnen Schriftverkehr mit Dritten (z. B. Sozialhilfeträger), notarielle Verträge (z. B. bei Schenkungen), Einkommensnachweise von Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten).