Zu unserem täglichen Beratungs- und Vertretungsbereich gehören:

  • Aufforderungsschreiben an den Schuldner
  • Gerichtliches Mahnverfahren
  • Zwangsvollstreckung (Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung)
  • Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle
  • Erstellung von Ratenzahlungsvereinbarungen


Um Ihre Forderung einzutreiben, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen, die der Forderung zugrunde liegen:

  • Rechnungen und Mahnungen
  • Verträge
  • notarielle Urkunden
  • Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid, rechtskräftiges Urteil), soweit vorhanden

Soweit Sie gezwungen sind, aufgrund des Ausfalls der offenen Forderung einen Kredit in Anspruch zu nehmen, benötigen wir eine entsprechende Bestätigung der Bank über die Höhe und den Zinssatz des Kredites.

Da viele Schuldner einen häufigen Wohnsitzwechsel vornehmen, ist es ratsam, die Anschrift des Schuldners im Vorfeld genau zu überprüfen, anderenfalls versuchen wir über das Einwohnermeldeamt oder die Post die Anschrift des Schuldners festzustellen.