Zu unserem täglichen Beratungs- und Vertretungsbereich gehören:

- Miet- und Pachtvertragsrecht
- Geltendmachung von Forderungen aus dem Mietverhältnis (Mietzinsansprüche, Nebenkosten)
- Abwehr von Forderungen aus dem Mietverhältnis (Mietzinsansprüche, Nebenkosten)
- Mängel der Miet- oder Pachtsache (Miet- und Pachtzinsminderung)
- Räumungsklagen
- Abwehr von Räumungsklagen
- Mietzins- und Pachtzinsminderung
In Miet- und Pachtangelegenheiten ist es von Vorteil, die von uns benötigten Unterlagen im Vorfeld zusammenzustellen.
In jedem Fall benötigen wir als Grundlage für die Bearbeitung in Miet- und Pachtangelegenheiten den jeweiligen Miet- oder Pachtvertrag. Weiterhin wird jeder, der Sache zugehöriger Schriftverkehr benötigt. Im Falle von Schadensersatz oder Mietmängeln sind Fotos (soweit vorhanden) ebenfalls zur Sachbearbeitung dienlich.