Auf den nachfolgenden Seiten haben wir für Sie einige interessante Presseberichte - nach Datum sortiert - aufgeführt, welche im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Anwaltskanzlei Weinert stehen. Hierbei sind die Art des Presseberichtes sowie auch der Name der entsprechenden Pressestelle, das Datum des Berichtes sowie der Autor angegeben.

Presseberichte

Tageszeitung, Frankenpost, 29.08.2003 von Rainer Maier

"Kam gegen seine Kraft einfach nicht an"

HOF - Neun Jahre hatte Jürgen M. im Gefängnis verbracht, verurteilt wegen verschiedener Delikte, darunter auch Vergewaltigung. Am 30. August 2001 kommt er aus dem Knast, nur sieben Tage später hat er sich seine über Jahre vorbereitete private Zukunftsperspektive bereits zerstört: Die Frau, die bereit gewesen war, für ihn da zu sein, wendet sich endgültig von ihm ab. Bei einer ihrer ersten Begegnungen in Freiheit soll Jürgen M. die 28jährige Hoferin Angela S. (Name von der Redaktion geändert) gegen ihren Willen sexuell belästigt haben. „Ich wollte mit dem Menschen dann nichts mehr zu tun haben“, erklärt sie jetzt vor Gericht.

Und doch kommt es zu einer „letzten Aussprache“ am 12. Januar 2002. Dabei fällt Jürgen M. laut Anklageschrift über Angela S. her und vergewaltigt sie brutal.

Während die Hoferin jetzt als Zeugin teils unter Tränen den Vorfall schildert, hört Jürgen M. interessiert zu. Die schwarzen Haare streng nach hinten gekämmt, stützt sich der durchtrainierte Kraft- und Kampfsportler auf seinen Ellbogen. Unter dem eng anliegenden Shirt sieht man die Muskelpakete. Ab und zu flüstert er einem seiner beiden Pflichtverteidiger etwas zu. Ganz gelassen wirkt Jürgen M. dabei. Zur Sache selbst hat er sich bislang nicht geäußert.

Die Geschichte beginnt im Jahr 1998, als sich M. auf eine Kontaktanzeige von Angela S. meldet. Zwischen dem Häftling, der in der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Hof einsitzt, und der jungen Ehefrau und Mutter von zwei Kindern entwickelt sich ein reger Briefverkehr. „Ich sah das als Aufgabe“, sagt Angela S. vor Gericht. „Ich wollte ihm helfen. Und er hat geschrieben, ich sei die einzige, die ihn versteht.“

Gegen den Willen ihres Mannes und ihrer Familie wird der Kontakt immer enger. Zu den mittlerweile fast täglichen Briefen kommen ein, zwei Besuche im Monat. Von ihrem Mann entfernt sich die junge Frau in dieser Zeit immer mehr, obwohl das dritte Kind unterwegs ist. Offenbar subtil unterstützt wird diese Entwicklung von Jürgen M.: „Er hat in seinen Briefen immer das Negative an meinem Mann herausgearbeitet.“ Von ihrer Mutter sei sie in dieser Zeit eindringlich gewarnt worden: „Der betreibt doch Gehirnwäsche mit dir“, habe diese gesagt.

Als Angela S. im Dezember 1998 eine kleine Tochter zur Welt bringt, liegt ihr Leben in Scherben: Ich war seelisch fertig. Daheim gab’s so viel Streit.“ Im Januar 1999 trennt sei sich von ihrem Mann.

Ihrem Vertrauten im Knast aber schreibt sie weiterhin täglich. Auch regelmäßige Besuche gibt es, obwohl Jürgen M. mittlerweile in die JVA nach Würzburg verlegt wurde. „Ich hatte ihn sehr gern. Ich dachte, ich hätte den Menschen gefunden, mit dem ich zusammen leben kann.“

Doch immer stärker habe sie auch den Druck gefühlt, den Jürgen M. aufbaut. „Ich hatte für ihn absolut da zu sein“, erzählt sie. Kam nicht täglich ein Brief, habe er sich beschwert. Führte sie an, die Fahrten nach Würzburg gingen ins Geld, habe er „geladen“ reagiert. Die regelmäßigen sozialen Kontakte seien wichtig für seine Akte, für eine eventuelle Haftverkürzung, habe er behauptet.

Weswegen Jürgen M. im Gefängnis saß, habe sie nicht gewußt. „Es gab Spekulationen, aber er hat mir nur gesagt, wenn er wieder frei sei, werde er alles erklären.“ Von M.s Familie habe sie erfahren, daß die Verurteilung auch wegen „angeblicher Vergewaltigung“ erfolgt sei, die man aber nicht habe nachweisen können. Teile des Urteils seien später auch revidiert worden, hieß es.

Voller Vertrauen und - wie sie heute sagt - „wohl zu blauäugig“ führt Angela S. ihre Beziehung zu Jürgen M. fort. Trotz schwerer Enttäuschungen und aufgedeckter Lügen. Seiner Mutter gegenüber hat M. zum Beispiel die jüngste Tochter von Angela S. als sein Kind ausgegeben. Durch Zufall entdeckte S. außerdem, daß M. Briefe aus dem Gefängnis auch an andere Frauen schrieb. Und: Nach einem schweren Autounfall zeigte M. keine Anteilnahme, beschimpfte gar die junge Frau, die einige Zeit im Rollstuhl verbringen muß. Doch Angela S. läßt sich durch mehrseitige Entschuldigungsbriefe immer wieder besänftigen.

Auch sexuelle Andeutungen spielen oft eine Rolle, berichtet die Zeugin. „Er wollte immer Nacktfotos von mir haben. Und bei Besuchen sollte ich mich möglichst aufreizend anziehen.“ Im Besuchsraum - M. sitzt mittlerweile in Amberg ein - „sollte ich ihn an seinem Geschlechtsteil befriedigen“. All das habe sie „natürlich nicht gemacht“.

Und doch kommt es in der JVA nach Darstellung der Zeugin zu drei sexuellen Übergriffen. Einmal verabreichte ihr Jürgen M. aus einem in den Besuchsraum mitgebrachten Multivitamin-Tablettenröhrchen einen Löffel voll klebriger Flüssigkeit als „selbst hergestelltes“ Wundermittel gegen ihre Erkältung. Kurz darauf erklärte er ihr, es sei sein Sperma gewesen. Angela S. muß sich auf dem Weg nach draußen auf dem Gefängnishof übergeben.

Wie die Zeugin weiter schildert, befriedigt sich M. bei einer Diavorführung während eines Partnerseminars in Amberg hinter ihr sitzend selbst und besudelt ihre Bluse. Bei einem weiteren Seminar schafft er es, sie unbemerkt auf die Toilette zu drängen, wo es gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen kommt: „Ich war total überrumpelt. Ich hab’ ins Klo geguckt und mir war nur schlecht.“ Doch: Die Frau zeigt nichts davon bei der Anstaltsleitung an. „Er sagte: ,Wenn das auffliegt, dann bist du mir dran.’“

„Ich habe einen Schlußstrich gezogen. Aber kurz darauf hat er sich hunderttausendmal entschuldigt“, erinnert sich Angela S. „Er hat mir so leid getan, weil er eingesperrt war. Ich war hin und her gerissen.“ Und doch: Die Kontakte ebben ab. Als Jürgen M. droht, er werde sich später die kleine Tochter holen und ins Ausland gehen, habe sich Angela S. gesagt: „Bis hierher und nicht weiter.“

Als M. dann am 20. August 2001 nach neun Jahren entlassen wird, zieht der gelernte Maurer und spätere Schichtführer einer Textilfirma nicht zu seinen Eltern in eine Ortschaft im nordöstlichen Kreis Bayreuth, sondern nach Hof. Als ihm Angela S. ein paar bei ihr deponierte Sachen vorbeibringt, ist M. „ganz friedlich und ausgeglichen“. Die beiden hätte sich geküßt und „ein bißchen gekuschelt“. Als M. mehr gewollt habe, habe sie „Nein!“ gesagt. Doch M. habe nicht aufgehört, sei zum Orgasmus gekommen: „Ich dachte: Der hat einen absoluten Schlag. Von da an war alles endgültig aus.“ Angela S. ändert ihre Handynummer. Doch zur Polizei geht sie nicht.

Auf keinen Versuch der Kontaktaufnahme durch Jürgen M. habe sie in den folgenden Wochen reagiert. Doch als er im Januar 2002 droht, sich das Leben zu nehmen, willigt sie schließlich in eine „letzte Aussprache“ ein. In M.s Wohnung habe man „nochmal über alles reden“ wollen.

„Er hat sich total entschuldigt, für das, was in der JVA gelaufen ist“, sagt die Zeugin. Während ein Plüsch-Pandabär ein Lied vom „Licht in seinem Leben“ sang, habe er sie in den Arm genommen. Er habe nach ihrem Unfall gefragt, nach den Schmerzen und ihren Narben. Als er darauf gedrängt habe, die Narben sehen zu wollen, habe sie das zögerlich zugelassen. Und dann sei alles sehr schnell gegangen.

„Mit einem einzigen Ruck hat er meine Strumpfhose und meinen Slip herunter gezogen. Seine Hose und Unterhose war auch plötzlich unten. Und dann war er schon auf mir.“ Sie habe gerufen, er solle aufhören. „Aber das hat ihn nicht interessiert, er hat nur komisch gegrinst.“

Überhaupt keine Chance habe sie gehabt, sagte die Zeugin unter Tränen. „Mein Arm war unter mir eingeklemmt, meine Knie durch die halb heruntergezogene Strumpfhose wie gefesselt. Und er lag auf mir. Er war so schwer.“ Mit Gewalt habe Jürgen M. ihre Hand immer wieder dahin geführt, wo er sie haben wollte. „Ich kam gegen seine Kraft einfach nicht an“, schluchzt die Frau. „Ich habe geschrieen, daß es mir weh tut.“ Doch er habe sich gegen sie gepreßt und habe mit voller Wucht brutal seinen Willen durchgesetzt.

Nach der Tat sei er aufgesprungen und habe sich angezogen. „Und er hat gefragt, warum ich denn so hysterisch bin“, erinnert sich die Zeugin. „Dann ist er aus dem Zimmer gegangen.“

Völlig verstört verläßt Angela S. die Wohnung, fährt durch das nächtliche Schneetreiben nach Hause. Zwei Freundinnen, mit denen sie noch verabredet war, sagt sie per SMS ab. Erst am nächsten Tag erzählt sie einem Bekannten, was ihr passiert ist. Der fährt die junge Frau zur Polizei.

Jürgen M. ist inzwischen abgehauen. Nach einer umfangreichen Fahndung (wir haben seinerzeit berichtet) wird er im April 2002 gefaßt. Seitdem sitz der 39-Jährige in Untersuchungshaft.

Der Prozeß wird am Dienstag um 9 Uhr fortgesetzt. Das Urteil wird für Mitte September erwartet.

Tageszeitung, Frankenpost, 03.09.2003 von Rainer Maier

"Ich hab ihr immer wieder abgeraten

HOF - Im Prozeß gegen den Hofer Jürgen M. stand gestern die Befragung von Zeugen im Mittelpunkt. Der 39-Jährige muß sich vor dem Landgericht wegen Vergewaltigung verantworten (wir berichteten).

„Meine Tochter ist sehr gutmütig und hilfsbereit. Sie stellt lieber ihre eigenen Interessen in den Hintergrund und hilft anderen“. So beschreibt die Mutter von Angela S. (Name geändert) vor Gericht ihr Kind. Doch im Fall des Brief- und später Besuchskontakts mit dem zunächst in Hof einsitzenden Straftäter Jürgen M. ging der Mutter die Nettigkeiten von Angela S. wohl doch zu weit: „Ich war dagegen. Ich hab’ ihr immer wieder abgeraten.“

Jürgen M., meint die Zeugin, habe vom Gefängnis aus die Ehe ihrer Tochter zerstört und sie seelisch fertig gemacht. „Ich hab’ ihm einen Brief geschrieben, daß er sie endlich in Ruhe lassen soll.“

Von der brutalen Vergewaltigung, die sich laut Anklage gut vier Monate nach Jürgen M.s Haftentlassung in dessen Hofer Wohnung ereignet haben soll, habe sie am Abend des nächsten Tages erfahren, wisse bis heute aber keine Einzelheiten, sagte die Mutter vor Gericht.

Auch die Schwester von Angela S. sagt aus, sie habe den Kontakt mit dem Häftling nicht gut geheißen: „Wir haben total gestritten deswegen. Fast zwei Jahre lang haben wir kaum noch miteinander gesprochen.“

Wie die Mutter berichteten auch eine Freundin und ein Bekannter von Angela S., daß diese am Tag nach dem Vorfall völlig aufgelöst und verstört gewesen sei. Der Bekannt habe sie schließlich zur Polizei begleitet, wo sie die Vergewaltigung dann angezeigt habe.

Die damalige Freundin M.s, die ihm nach dem Vorfall drei Tage lang Unterschlupf gewährt hatte (und dafür inzwischen verurteilt worden ist), schildert die Festnahme des Flüchtigen fast drei Monate später in einem Hotel in Mitterteich (Landkreis Tirschenreuth). Ein Bekannter des Angeklagten sagte aus, Jürgen M. habe ihm am Telefon erzählt, er und Angela S. hätten am fraglichen Abend geschmust und dann sei es in beiderseitigem Einverständnis zum Geschlechtsverkehr gekommen.

Jürgen M. selbst hat sich zur Sache bislang nicht geäußert. Allerdings hat er gestern in einem Antrag an das Gericht die Berichterstattung unserer Zeitung als einseitig kritisiert, den Ausschluß der Presse aus der Hauptverhandlung und den Abdruck einer Gegendarstellung gefordert. Die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Georg Hornig hat diesen Antrag zurückgewiesen.

Tageszeitung, Frankenpost, 05.09.2003 von Rainer Maier

Schlüssellochzeuge

HOF - Der zeuge sagte aus, Jürgen M. habe ihn in seine Wohnung bestellt, weil er Angela S. dort u einer Aussprache erwartete und schon befürchtet habe, „daß sie ihm was anhängen will“. Im Schlafzimmer versteckt, habe er dann „ab und zu durchs Schlüsselloch geschaut“. Die beiden hätten sich erst ganz normal unterhalten, sich geküßt und dann: „Dann habe ich nicht mehr oft nach drinnen geschaut, weil ich ja kein Spanner bin.“

Mitbekommen habe er aber, daß sich auf der Couch im Wohnzimmer nicht gegen den Willen von Angela S. abgespielt habe. Sie habe sich nicht gewehrt und nicht geschrieen. Später sei sie ganz normal gegangen.

Auf Nachfrage konnte sich der Zeuge daran erinnern, daß Angela S. fast vollständig bekleidet gewesen sei. Jürgen M. dagegen sei „untenrum nackt“ gewesen. Ob er körperlich erregt gewesen sei, darauf allerdings habe der Zeuge „nicht geachtet“.

Schon während Jürgen M.s Haftzeit habe das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer immer wieder „Theater gemacht“ und „unwahre Sachen behauptet“. Der Zeuge wisse das, weil er damals gemeinsam mit M. in der JVA Amberg eingesessen habe.

Zu seiner Aussage vor dem Landgericht wurde er jetzt wieder aus dem Gefängnis vorgeführt, wo er eine erneute Strafe verbüßt. Auf der seinerzeitigen Flucht hatte er sich zeitweilig auch in Jürgen M.s Hofer Wohnung aufgehalten.

Der Angeklagte und seine beiden Pflichtverteidiger haben gestern ein gutes Dutzend Beweisanträge gestellt. Die Strafkammer beschloß, eine ganze Reihe zusätzlicher Zeugen zu laden. Der Prozeß wird am Dienstag um 9 Uhr fortgesetzt.

Tageszeitung, Frankenpost, 13.09.2003 von Rainer Maier

Zeugen-Marathon

HOF - Dem gelernten Mauerer und späteren Schichtführer einer Textilfirma wird die Anklage vor, im Januar 2002 eine 28jährige Hoferin in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben (wir berichteten). Die Mutter von drei Kindern hatte M. während seiner Haft zunächst als Brieffreundin kennen gelernt. Da der Mann mehrfach und auch einschlägig wegen Vergewaltigung vorbestraft ist, droht ihm bei einer Verurteilung neben der Haftstrafe auch die - möglicherweise lebenslange - Sicherungsverwahrung.

Die Mutter des Angeklagte sagte vor Gericht, schon bei der ersten Verurteilung ihres Sohnes zu mehr als neun Jahren Haft, habe sie nicht glauben können, „daß der Jürgen so etwas gemacht hat“. Das spätere mutmaßliche Vergewaltigungsopfer Angela S. (Name von der Redaktion geändert) habe sie im Jahr 2000 persönlich kennen gelernt. Damals hatte Angela S. bereits über ein Jahr lang Brief- und Besuchskontakt mit M.

Jürgen M.s Mutter sagte, sie habe Angela S. geraten, sie solle bei ihrem Ehemann bleiben und nicht mit ihrem Sohn anfangen. Doch die junge Hoferin habe auf diesen Ratschlag nicht reagiert und „sich nichts sagen lassen“.

Als ihr Sohn dann seine Strafe abgesessen hatte und erzählte, die Freundin aus der Haftzeit wolle ihn besuchen, habe die Mutter gewarnt: „Laß’ sie nicht in die Wohnung rein, die dreht dir a Schnipperla“. Begründen konnte sie vor Gericht die damalige Reaktion nicht: „Das war so ein Gefühl.“ Angela S. habe ihr gegenüber einmal gesagt: Wenn sie Jürgen M. nicht haben könne, werde ihn auch keine andere kriegen.

Ein Haftkollege von Jürgen M. aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Amberg erinnerte sich vor Gericht an einige Briefe, die M. ihn habe lesen lassen. „Das war ein Liebesroman in Folge; die Frau hat alles in Traumwelten gesehen.“ Bei den Besuchen in der JVA sei sie aber „ganz schön angriffslustig“ gewesen und habe - so sei ihm erzählt worden - dem Jürgen M. „immer in die Hose gegriffen“. Bei einem Partnerseminar soll sie den Angeklagten aufgefordert haben, mit ihr auf der Toilette intim zu werden. Die Einschätzung des Zeugen: „Ich glaub’, die Dame ist leicht sexsüchtig.“

Am Rande der Verhandlung wurde bekannt, daß M. die Hoferin sogar verklagt hatte, weil sie bei der Polizei angab, der Verkehr auf der JVA-Toilette sei gegen ihren Willen geschehen. Da aber die Staatsanwaltschaft keinen Straftatbestand erkennen konnte, wurde die Sache nicht weiterverfolgt.

Der Gefängnispfarrer, der die Partnerseminare in Amberg leitet, wollte vor Gericht nicht ausschließen, daß es im Toilettenbereich unbemerkt zu einem solchen Vorfall kommen könne.

Für völlig unmöglich dagegen hielt es ein Beamter der JVA Hof, daß ein Häftling ein Tablettenröhrchen und einen Löffel mit in den Besuchsraum bringen könne, um den Inhalt - möglicherweise das eigene Sperma - einer Besucherin zu verabreichen. Einen derartigen Vorfall hatte Angela S. ebenfalls zu Protokoll gegeben. Der Beamte sagte, unter seiner Aufsicht könne sowas nicht passieren. Für Kollegen könne er aber keine Aussage machen.

Ein Professor der Rechtsmedizin aus Erlangen erklärte, der am Tag nach der mutmaßlichen Tat bei Angela S. gemachte Abstrich habe Spermienreste enthalten, die „sehr wohl von einem Geschlechtsverkehr mit Samenerguß am Abend zuvor stammen können“. Jürgen M.s Verteidiger Dr. Dr. Johannes Driendl hatte den Experten wegen des Verfallszustandes der Samenfäden darauf festnageln wollen, daß die Spermien älter als 24 Stunden gewesen sein müssen.

Der Prozeß wird am Dienstag um 9 Uhr mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Es ist dann der zehnte Verhandlungstag.

Tageszeitung, Frankenpost, 18.09.2003 von Rainer Maier

Angeklagter hat die Ermittler im Visier

HOF - Im Vergewaltigungsprozeß gegen den 39jährigen Hofer Jürgen M. fährt der Angeklagte jetzt schwere Geschütze gegen die Ermittler auf. Der Mann, der laut Anklage im Januar 2002 eine 28jährige Frau aus Hof in seiner Wohnung brutal vergewaltigt haben soll (wir berichteten), beschuldigt die Hofer Kripo, einseitig und bewußt fehlerhaft ermittelt zu haben.

In einer von seinem Verteidiger Dr. Dr. Johannes Driendl verlesenen Erklärung behauptete M., die Polizei habe Tatortspuren so angeglichen, daß sie zur Aussage des mutmaßlichen Opfers paßten. Außerdem habe die mit dem Fall befaßte Hauptkommissarin Aussagen falsch niedergelegt, entlastende Beweismittel bewußt nicht in die Akten aufgenommen sowie bei der Vernehmung die Zeugen beeinflußt und in einem Fall sogar bedroht.

M. beantragte, die Hauptkommissarin, durch die ihm „erhebliche, nicht wieder gut zu machende Nachteile entstanden sind“, als Zeugin zu laden. Verteidiger Driendl verlas die Beweisanträge seines Mandanten mit ausdrücklichem Hinweis auf seine „erheblichen Bedenken“.

Beantragt wurde auch die Vernehmung von Zeugen, die beweisen sollen, daß sich das mutmaßliche Opfer bereits vor der Tat in psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung befunden habe. Die 28-jährige Hoferin Angela S. (Name geändert) hatte Jürgen M. während dessen Haftzeit in Hof per Kontaktanzeige kennengelernt. Bei einer letzten klärenden Aussprache sei es dann zu der Vergewaltigung gekommen, heißt es in der Anklage.

Die Hauptverhandlung gegen Jürgen M. wird am Montag um 9 Uhr fortgesetzt.

Tageszeitung, Frankenpost, 23.09.2003 von Rainer Maier

Extreme Schwankungen

HOF - Die 28 Jahre alte Hoferin Angela S. (Name von der Redaktion geändert) hatte in ihrer insgesamt rund 15stündigen Befragung vor Gericht detailliert geschildert, wie sie am 12. Januar 2002 von Jürgen M. in dessen Wohnung brutal sexuell mißbraucht worden sei (wir berichteten). Den zuvor im Hofer Gefängnis einsitzenden M. hatte sie über eine Kontaktanzeige kennengelernt und über mehrere Jahre eine Beziehung zu dem Häftling entwickelt. Nach M.s Entlassung hätten sich aber die Wege der beiden getrennt. Bei einer „letzten Aussprache“ habe sie der Mann dann mit Gewalt zum Sex gezwungen.

Verteidiger Driendl vermutete jetzt, die „instabile Stimmungslage“ der Frau und ihre „extremen Schwankungen“ in zwischenmenschlichen Beziehungen könnte auf eine psychische Störung hindeuten. „Die Zeugin zeigt Anzeichen von Borderline-Strukturen in ihrer Persönlichkeit. Das ist für ihre Glaubwürdigkeit problematisch.“ Der Anwalt beantragte, ein Psychiater solle die Zeugin begutachten.

Staatsanwältin Anke Schattner entgegnete, Driendls Vorstoß sei „an den Haaren herbeigezogen“ und „eine Annahme ins Blaue hinein“. Sie sah - ebenso wie die Vertreterin der Nebenklage - Rechtsanwältin Petra Weinert - keinen Anlaß für ein Gutachten.

Der Hausarzt von S. sagte aus, seine Patientin habe nach ihrer Scheidung und einem schweren Autounfall unter psychischen Problemen und einer depressiven Verstimmung gelitten. Nach seiner Einschätzung sie dies aber nicht gravierend gewesen, schon gar nicht habe eine schwere Depression vorgelegen.

Zwei Beamte der Hofer Kriminalpolizei wiesen als Zeugen vor Gericht die Anschuldigungen des Angeklagte zurück, sie hätten Tatortspuren verfälscht und bewußt fehlerhaft ermittelt. „Ich habe in der Wohnung keinerlei Veränderungen vorgenommen“, beteuerte der Spurensicherer. Allerdings habe er vom Sofa im Wohnzimmer dem Möglichen Tatort, nur einen Teil auf Spuren untersucht. Die zuständige Hauptkommissarin bezeichnete die Aussagen von Angela S. bei der Polizei als „stimmig“.

Die Kripo-Beamtin erkannte auch einen an die Polizei gerichteten anonymen Brief von März 2002 wieder, in dem ein Zeuge erklärte, er habe sich während der vermeintlichen Tat im Nebenzimmer aufgehalten und keine Anzeichen dafür entdeckt, daß die sexuellen Handlungen zwischen Jürgen M. und Angela S. von der Frau nicht erwünscht gewesen wären. Dieser Brief stimmt mit der Aussage eines „Schlüssellochzeugen“ vor Gericht überein (wir berichteten).

Wie die Kommissarin verdeutlichte, war der Brief mit der Maschine geschrieben, der Umschlag allerdings war handschriftlich mit der Adresse der Hofer Polizei versehen. Die Schrift darauf sei augenscheinlich die von Jürgen M. Dieser bestätigte daraufhin vor Gericht, er selbst habe die Adresse geschrieben.

Wie die Beamtin weiter mitteilte, hatte ihr eine Zeugin berichtet, M. habe sie darum gebeten, eine „Schlüsselloch“-Aussage zu machen, die er „bereits vorbereitet hatte“. Die Frau ließ sich nicht dazu überreden. Vor er Strafkammer tauchte dafür jetzt ein früherer Mithäftling M.s als „Schlüssellochzeuge“ auf.

Tageszeitung, Frankenpost, 27.09.2003 von Harald Jäckel

Ich bin nicht der arme Unschuldige

HOF - Mit einem ganzen „Paket“ vermeintlicher Widersprüche seines mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers geht der Angeklagte Jürgen M. in die Offensive. In dem Prozeß vor dem Hofer Landgericht - wir berichteten - will die Verteidigung nun dieses 22 Seiten dicke Paket sichten, auswerten und in die Verhandlung einbringen, um den Antrag auf Erstellung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens zu stärken.

Auch deshalb hatte die Strafkammer am Freitag über den Antrag auf die Begutachtung von Angela S. (Name geändert), die Jürgen M. laut Anklage brutal vergewaltigt hat, noch nicht entschieden.

In einem Brief, den Vorsitzender Richter Georg Hornig verlas, hatte Jürgen M. seiner Ex-Freundin Angela S. wenige Tage vor der vermeintlichen Tat am 12. Januar 2002 vorgeworfen, die Beziehung sei für die Frau „nur die Flucht aus dem Alltag gewesen“. Angela S. hatte den einschlägig vorbestraften Ex-Häftling über eine Kontaktanzeige kennengelernt und eine mehrjährige Beziehung zu ihm unterhalten. Zur Vergewaltigung war es laut Anklage nach der von Angela S. betriebenen Trennung gekommen, als Jürgen M. eine „letzte Aussprache“ verlangt hatte.

Bereits aus dem Brief geht hervor, daß Jürgen M. ein Ende der Beziehung nicht wahrhaben wollte. Wohl auch deshalb räumt er schriftlich ein: „Ich bin nicht der arme Unschuldige. Ich habe auch viel Schuld auch mich geladen. Ich habe dir sehr weh getan.“ In einem weiteren Absatz des Briefes erklärt Jürgen M.: „Ich möchte gutmütig bleiben. Die, die kalt sind, davon gibt es schon genug. Zu denen möchte ich nicht gehören.“ Und: „Da, wo ich her komme, will ich nie wieder hin.“ Damit meint Jürgen M. offensichtlich seinen Gefängnis-Aufenthalt.

Klar wurde am gestrigen Verhandlungstag, daß sich der Prozeß noch länger hinziehen wird. Richter Georg Hornig legte bereits mehrere neu Termine bis Mitte November fest.

Das Verfahren wird am Dienstag um 9 Uhr fortgesetzt.

Tageszeitung, Frankenpost, 30.10.2003 von Rainer Maier

Viel Ärger mit der Stützstrumpfhose

HOF - Vorsitzender Richter Georg Hornig drückt gewaltig aufs Tempo an diesem 15. Verhandlungstag gegen Jürgen M.: Wie Salven aus dem Maschinengewehr rattert er die Ablehnungen von mehr als einem Dutzend Beweisanträgen herunter, mit denen die Verteidigung und nicht zuletzt der Angeklagte selbst das Gericht vor einem Monat überhäuft hatte. „Unzulässig“ seien die Forderungen, Zeugenaussagen als Beweismittel „völlig ungeeignet“ und manche zur aufwendigen Prüfung vorgeschlagenen Tatsachen „ohnehin als wahr anzusehen“. Die wichtigste Entscheidung: Die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Vergewaltigungsopfers Angela S. wird nicht durch einen Sachverständigen begutachtet. Das Gericht sehe „keinen Anhaltspunkt dafür, daß bei der Zeugin eine seelische Störung vorliegt“, sagte Hornig. Und: Die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu beurteilen, das sei „ureigenste Aufgabe des Gerichts“.

Einen neuerlichen, präzisierten Antrag des Verteidigers Dr. Dr. Johannes Driendl auf ein solches Gutachten weist die Kammer postwendend zurück, unterstützt von Staatsanwältin Anke Schattner, die rügt, die Maßnahmen der Verteidigung dienten „ausschließlich der Verschleppung des Verfahrens“. Die Begründung des Verdachts, Angela S. leide unter einem „Borderline-Syndrom“ und sei deshalb als Zeugin nicht glaubwürdig, sei „völlig an den Haaren herbeigezogen“.

Nur eine einzige Forderung aus den fast dreißig an diesem Tag behandelten Beweisanträgen läßt die Kammer schließlich durchgehen: Es wird eine Stützstrumpfhose besorgt, ähnlich der, die das mutmaßliche Opfer am Tag der Tat getragen hat.

Dr. Dr. Driendl findet es nämlich unglaubwürdig, daß man eine solche, fest sitzende Strumpfhose - wie von Angela S. unter Tränen vor Gericht geschildert - mit nur einem brutalen Ruck herunterziehen kann. Richter Hornig fragt: „Wenn wir das Ding da haben, was sollen wir dann damit machen?“ Driendls Antwort: „Darüber habe ich mir noch keine Gedanken gemacht.“ Darauf Hornig erbost: „Sie hatten jetzt aber dreißig Tage Zeit, sich Gedanken zu machen“. Verärgert gibt der Vorsitzende dem Verteidiger als Hausaufgabe: „Arbeiten Sie das Thema Stützstrumpfhose aus.“

Die Verhandlung wird am 06. November um 13 Uhr fortgesetzt. Im Falle einer Verurteilung droht dem einschlägig vorbestraften Jürgen M. neben einer langjährigen Haftstrafe zusätzlich auch eine unbefristete Sicherungsverwahrung.

Tageszeitung, Frankenpost, 19.11.2003 von Rainer Maier

Strohhalme gehen aus

HOF - Seit 18 Verhandlungstagen kämpft der 39jährige, mehrfach einschlägig vorbestrafte gelernte Maurer aus Hof gegen eine erneute Verurteilung wegen Vergewaltigung. Neben einer hohen Haftstrafe droht ihm zusätzlich eine möglicherweise lebenslange Sicherungsverwahrung (wir berichteten).

Doch dem Angeklagten und seiner Verteidigung gehen langsam die Strohhalme aus, an die sie sich noch klammern könnten. Seit Wochen bombardieren sie das Gericht mit zum Teil recht zweifelhaften Beweisanträgen. Bei den mehrtägigen Versuchen, eine beweistaugliche Stützstrumpfhose zu finden, konnte man noch etwas befremdet schmunzeln. Doch gestern wurde es dem Vorsitzenden Richter Georg Hornig endgültig zu bunt: „Die Art und Weise, wie hier Anträge gestellt werden, verstößt langsam gegen die Würde des Gerichts“, schnaubte er dem Verteidiger Dr. Dr. Johannes Driendl entgegen.

Dabei hatte sich Hornig zuvor alle Mühe gegeben, die handschriftlichen Anträge zu entziffern - „Ich mußte hier graphologisch tätig werden“ - und bei der juristisch korrekten Formulierung zu helfen. Doch bei dem, was übrig blieb, war Hornig eisern: „Unzulässig“, „ungeeignet“, „unerheblich“, bescheid die Kammer zumeist.

Immer wurde auf Wunsch M.s ein Zeugen geladen, der - allerdings nur vom Hörensagen - bestätigte, daß das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer, die 28jährige Hofer Hausfrau und Mutter Angela S. (Name geändert), auf einem Friedhof an spiritistischen Sitzungen teilgenommen haben soll. Die Beschaffung eines Vergleichssofas aus einem Möbelgeschäft hielt das Gericht dagegen für wenig sinnvoll; man begnügte sich mit den Tatort-Fotos der Polizei.

Staatsanwältin Anke Schattner reagierte sauer: „Beweisanträge werden durch ständige Wiederholung nicht besser.“ Schattner hatte M. schon vor zwei Wochen „Verschleppungstaktik“ vorgeworfen.

Tageszeitung, Frankenpost, 20.11.2003 von Rainer Maier

Eine Tat ganz ohne Spuren?

HOF - Auch nach 19tägiger Beweisaufnahme ist ein Urteilsspruch im Verfahren gegen den gelernten Maurer Jürgen M. aus Hof nicht in Sicht. Vorsitzender Richter Georg Hornig teilte den Prozeßbeteiligten gestern Nachmittag drei weitere Termine mit und deutete an, eine Fortsetzung des Verfahrens über den 4. Dezember hinaus könne gegebenenfalls „noch abgesprochen werden“.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat M. am 12. Januar 2002 die 28jährige Hoferin Angela S. (Name geändert) in seiner Wohnung brutal vergewaltigt. Die junge Frau, Mutter von drei Kindern, hatte - wie berichtet - schon Jahre zuvor mit dem damals im Gefängnis sitzenden M. Kontakte geknüpft und sich schließlich sogar wegen M. von ihrem Mann getrennt. Nach der Entlassung M.s uns einem ersten - von der Frau nach seiner Aussage ungewollten - sexuellen Übergriff hätten sich die Wege der beiden getrennt. Bei einem letzten „klärenden Gespräch“ in der Wohnung des Angeklagten sei es dann zu der Vergewaltigung gekommen.

Jürgen M.s Verteidiger, Dr. Dr. Johannes Driendl und Carola Rosenberger, zweifelten gestern erneut die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers an. Ihr Antrag, Angela S. noch einmal zu vernehmen, wurde allerdings vom Gericht abgelehnt. Die Frau sei bereits ausführlich befragt worden, hieß es.

Eine von der Verteidigung geladener Sachverständiger erwies sich als Schuß, der nach hinten losging: Der Gynäkologe sollte bestätigen, daß Geschlechtsverkehr mit einer Frau während deren Regelblutung auch Blutspuren auf dem Sofa hinterlassen müsse. Der Sachverständige sagte allerdings aus, Blutspuren seien „nicht zwingend notwendig“ - etwa auch deshalb, weil ein Tampon bis unmittelbar vor einer Tat Körperflüssigkeit hätte aufsaugen können. Laut Anklage soll Jürgen M. der Frau während ihrer Menstruation Gewalt angetan haben und ihr dabei brutal den Tampon herausgerissen haben.

Jürgen M. droht im Falle seiner Verurteilung eine möglicherweise lebenslange Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung hat mit mehreren Dutzend Beweisanträgen versucht, den Tatvorwurf zu erschüttern.

Tageszeitung, Frankenpost, 02.12.2003 von Rainer Maier

"Hase und Igel" vor dem Landgericht

HOF - Es wird wie das Rennen zwischen Hase und Igel aus dem Märchen: Immer, wenn Vorsitzender Richter Georg Hornig mit seiner Strafkammer wieder über einige der vielen Beweisanträge des Angeklagten und seiner Anwälte entschieden hat, winkt die Verteidigung bereits mit neuen. Als wollten sie, wie einst der gewitzte Igel, hämisch rufen: „Ich bin schon da!“

„Wie lange wollen Sie das noch machen?“, fragte Hornig, der am 22. Verhandlungstag kaum noch kaschieren konnte, daß die Nerven bei vielen Beteiligten blank liegen. 85 Beweisanträge der Verteidigung hat er bislang gezählt. Die meisten davon hat das Gericht aus verschiedenen Gründen abgelehnt, die anderen trugen nach Ansicht von Prozeßbeobachtern kaum zur Klärung des Sachverhalts oder zur Entlastung des Angeklagten bei. M. wird beschuldigt, am 12. Januar 2002 die 28jährige Hofer Hausfrau und dreifache Mutter Angela S. (Name geändert) in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben.

Richter Hornigs Appell stieß bei den „Igeln“ auf taube Ohren: Während die Kammer über zwei neue Anträge beriet - die abschlägig beschieden wurden -, tüftelten Jürgen M. und seine Verteidiger Dr. Dr. Johannes Driendl und Carola Rosenberger sechs weitere aus. So soll jetzt M.s Bewährungshelfer Auskunft geben, wann in der Wohnung des mehrfachen einschlägig vorbestraften Ex-Häftlings ein Bett aufgestellt wurde. Diese Aussage soll die Angaben des mutmaßlichen Opfers erschüttern.

Ein Sachverständigen-Gutachten über die verfügbare Liegefläche des Sofas - hier soll die Tat verübt worden sein - lehnte das Gericht ebenso ab wie ein - zum dritten Mal, jedoch mit wechselnder Begründung, beantragtes - Gutachten über die Glaubwürdigkeit von Angela S.

Der Prozeß wird am Donnerstag um 9 Uhr fortgesetzt. Weitere Verhandlungstermine sind jetzt bis zum 08. Januar geplant.

Tageszeitung, Frankenpost, 16./17.10.2004 von Harald Jäckel

"Mutmasslichem Vergewaltiger droht Leben hinter Gittern

Zwar hatten nach 63 Verhandlungstagen die beiden Verteidiger am Freitag Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert. Sollte das Gericht jedoch dem Antrag des Staatsanwalts auf Sicherungsverwahrung folgen, droht Jürgen M. ein Gefängnisaufenthalt weit über die geforderte Höchststrafe von zehn Jahren. Der Ankläger sah es als erwiesen an, daß der mehrfach einschlägig vorbestrafte 40-jährige Maurer im Januar 2002 seine Ex-Freundin brutal mißbraucht hat. Dieser Überzeugung ist auch die Nebenklage-Anwältin, die neuneinhalb Jahre Haft und ebenfalls Sicherungsverwahrung forderte.

Das Marathon-Verfahren hatte bereits im August 2003 begonnen. Staatsanwalt und Nebenklage hatten dem Angeklagten mehrfach vorgeworfen, den Prozeß bewußt zu verschleppen und zu blockieren. Jürgen M. und seine Anwälte hatten über 400 Beweisanträge eingereicht. Der Angeklagte selbst hatte die Richter mehrfach für befangen erklärt und ihnen sogar Verstöße gegen das Grundgesetzt vorgeworfen.

Nach am gestrigen Verhandlungstag hatte Jürgen M. höchstpersönlich über 20 Beweisanträge gestellt, die allesamt abgelehnt wurden. Das offenbar umfangreiche Schlußwort des Angeklagten - der am Freitag eine 46-seitige Erklärung verlesen wollte - wurde auf Mittwoch, 9 Uhr, verschoben. Dann könnte bereits das Urteil gesprochen werden.

Tageszeitung, Frankenpost, 21.10.2004 von Harald Jäckel

Hofer Sextäter drohen 16 Jahre hinter Gitter!

Hof - Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Sextäter Jürgen M. wurde am Mittwoch in Hof wegen Vergewaltigung zu sechs Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach dem Schuldspruch der Landgerichtskammer drohen dem 40-jährigen gelernten Maurer aus Hof jetzt bis zu 16 Jahren hinter Gittern.

M. hatte in dem Mammutprozeß seit August 2003 immer wieder seine Unschuld beteuert und die Glaubwürdigkeit seines Opfers - eine 28-jährige Hausfrau aus Hof - in etlichen der über 400 Beweisanträgen zu erschüttern versucht.

Die Hofer Strafkammer begründete hingegen das Urteil unter anderem mit der Glaubwürdigkeit des Opfers. Die Sicherungsverwahrung ist laut Vorsitzendem Richter Georg Hornig nötig, weil M. einen gefährlichen Hang zu Sexualdelikten habe, der weitere einschlägige Straftaten erwarten lasse. - Dritte Seite -

Blitzurteil nach gescheitertem Generalangriff auf Ermittler

- Dritte Seite - Hof - Jeder Angeklagte hat das gute Recht, bis unmittelbar vor der Urteilsverkündigung mit Beweisanträgen um seine Unschuld zu kämpfen. Davon gingen wohl auch die meisten Prozeßbeteiligten und Beobachter im schier endlosen Verfahren - wir berichteten mehrfach - gegen den Hofer Vergewaltiger Jürgen M. aus. Doch obwohl der 40-Jährige am Mittwoch in seinem Schlußwort zu einem 70-minütigen Generalangriff auf Staatsanwaltschaft und Kripo-Ermittler angesetzt hatte, blieben die erwarteten Anträge aus. Nach 64 Verhandlungstagen und nur 45 Minuten nach M.s Schlußwort verkündete Strafkammer-Vorsitzender Georg Hornig den Schuldspruch: Sechs Jahre Haft wegen Vergewaltigung und Körperverletzung mit anschließender Sicherungsverwahrung (siehe vorstehender Bericht). Im Blitzurteil blieb die Strafkammer zwar weit unter den von Staatsanwalt Mirko Dippold geforderten zehn Jahren Haft und auch unter dem Antrag von Opfer-Anwältin Petra Weinert, die auf neuneinhalb Jahre Haft plädiert hatte. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung - die auch Dippold und Weinert beantragt hatten - bedeutet für den Verurteilten jedoch meist einen Gefängnisaufenthalt weit über die verhängte Haftstrafe hinaus. Zwar werden die Voraussetzungen für die Verwahrung erstmals nach Verbüßung der Haftstrafe und dann alle zwei Jahre geprüft. Trotzdem sitzen die meisten Täter zusätzlich zehn Jahre länger.

Wohl auch deshalb kämpfte Jürgen M. bis zuletzt mit allen Mitteln um den Freispruch. Im Schlußwort erklärte sich der Hofer nochmals mehrfach für unschuldig und beschuldigte seinerseits Staatsanwaltschaft und Kripo-Ermittler, das Verfahren manipuliert zu haben. Sein 28-jähriges Opfer bezichtigte Jürgen M. erneut der Lüge, "weil sich bei ihr Liebe zu Haß entwickelt hat". M.s Verteidiger Carola Rosenberger und Olaf Schröder hatten Freispruch mangels Beweisen gefordert. Das Gericht freilich glaubte der 28-jährigen Ex-Geliebten des Verurteilten. Die hatte zum Tatszeitpunkt am 12. Januar 2002 den Kontakt zu M. zwar abgebrochen, sich jedoch zu einer "Aussprache" bereit erklärt. Die Frau - die Jürgen M. während seiner Haftzeit im Hofer Gefängnis per Kontaktanzeige kennen gelernt hatte - hatte unter anderem ausgesagt, daß sich M. während der brutalen Tat in der Wohnung des Mannes "plötzlich wie ein ganz anderer Mensch" gebärdet habe. Dieses Tatverhalten hatten bereits vorherige Vergewaltigungsopfer des Hofers geschildert.

Als wesentlichen weiteren Schuldbeweis wertete die Kammer die Flucht des Täters vor der Polizei. Richter Hornig: "Wenn nichts passiert wäre, hätte es dafür keinen Grund gegeben.